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Der Führerschein allein reicht nicht mehr aus!

Kraftfahrer im gewerblichen Güter- oder Personenkraftverkehr müssen laut Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetz zusätzlich zum Führerschein eine besondere Qualifizierung nachweisen. Das betrifft Selbstständige und Angestellte, die gewerblich mit Fahrzeugen der Klassen C1/C1E, C/CE, D1/D1E oder D/DE unterwegs sind. Ziel ist die Verbesserung der Verkehrs- und Arbeitssicherheit sowie die Förderung rationellen und defensiven Fahrverhaltens.  

 Nehmen Sie sich 5 Minuten Zeit, legen Sie ihren Führerschein bereit und  erstellen Sie mit Hilfe unseres Weiterbildungsplaners

Ihren persönlichen Weiterbildungsfahrplan!

Sie können uns Ihre Daten anschließend per Brief, Fax oder E-Mail senden
und wir nehmen mit Ihnen Kontakt auf.

Die Pflicht zur Qualifizierung gilt für alle, die ihre Fahrerlaubnis ab dem 10.09.2009 (Lkw) bzw. ab dem 10.09.2008 (Bus) erworben haben bzw. noch neu erwerben wollen.

Ohne den Nachweis der Qualifizierung, der in den Führerschein eingetragen wird, dürfen keine gewerblichen Transporte durchgeführt werden. Auf ein Bußgeld muss gefasst sein, wer sich nicht daran hält.

Das Gesetz schreibt eine Prüfung vor der Industrie- und Handelskammer vor. Führerscheinbesitzer können ohne vorherigen Unterricht an einer 7,5-stündigen Prüfung vor der für den Wohnsitz zuständigen Industrie- und Handelskammer teilnehmen. Prüfungsgebühren und Prüfungstermine der IHK Nord Westfalen finden Sie hier. 

Man kann auch die auf 90 Minuten verkürzte Prüfung wählen. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an einer sogenannten beschleunigten Grundqualifikation, die in 140 Unterrichtsstunden den umfangreichen Unterrichtsstoff behandelt. Die Teilnahme daran ist auch vor der Fahrschulausbildung möglich.

Anmerkung: Für Umsteiger, die bereits eine Grundqualifikation für den Güterverkehr oder den Personenverkehr nachgewiesen haben, wird die Dauer der weiteren Grundqualifikation verkürzt.
 

Gewerbliche Fahrer der genannten Klassen müssen außerdem alle 5 Jahre eine 35-stündige Weiterbildung nachweisen. Busfahrer müssen erstmals bis zum Jahr 2013, Lkw-Fahrer bis zum Jahr 2014 daran teilgenommen haben. Diese Fristen können um jeweils zwei Jahre verlängert werden, um die Weiterbildung an die Gültigkeitsdauer des Führerscheins anzupassen. Die Weiterbildung kann entweder als Wochenschulung oder in fünf ganztägigen Einzelschulungen absolviert werden.