Fahrschule aller Klassen
Bei der DEULA Westfalen-Lippe können Sie den Führerschein Ihrer Wahl erwerben:
- A, A1, M, S Kraftrad
- B, BE PKW
- C1, C1E, C, CE LKW
- D1, D1E, D, DE Bus
- L, T Zugmaschine
Hier finden Sie eine detaillierte Übersicht der aktuellen EU-Führerscheinklassen.
Die Ausbildung in Theorie und Praxis findet ganztägig statt und ist je nach individuellen Voraussetzungen in 3 Wochen möglich. Sie können wöchentlich einsteigen.
In den Oster-, Sommer- und Herbstferien bieten wir ganztägige Ferienkurse an!
Unsere Fahrlehrer freuen sich auf Sie!

Ihre Vorteile:
- mehr Spaß durch Lernen in der Gruppe
- hohe Erfolgsquoten
- faire Preise
- auf Wunsch Unterkunft und Verpflegung im eigenen Gästehaus
Ihr Weg zum Führerschein:
- Anmeldung zum Fahrschulkurs bei der DEULA.
Das Anmeldeformular senden oder faxen Sie uns unterschrieben zurück. Das Informationsblatt - Fahrschullehrgang ist Bestandteil der Geschäftsbedingungen. - Beantragung des Führerscheins beim Einwohnermeldeamt Ihres Wohnorts. Dabei müssen folgende Unterlagen eingereicht werden:
- Bescheinigung über Sehtest (Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T) bzw. augenärztliche Untersuchung (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1,DE, D1E)
- Bescheinigung über ärztliche Untersuchung (nur Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Bescheinigung über einen 8-stündigen Lehrgang "Lebensrettende Sofortmaßnahmen" (Klassen A, A1, B, BE, M, S, L, T) bzw. einen 16-stündigen Lehrgang "Erste Hilfe" (Klassen C, C1, CE, C1E, D, D1, DE, D1E)
- Passbild der Größe 35 x 45 mm
Begleitetes Fahren ab 17:
Wenn Sie 17 Jahre alt sind und den Führerschein B oder BE besitzen, dürfen Sie jetzt schon vor ihrem 18. Geburtstag gemeinsam mit einer Begleitperson fahren!
Bei uns können Sie auch diese Fachkundenachweise erwerben:
- Gabelstaplerfahrer
- Profifahrer für Flurförderzeuge
- Gabelstapler-Sicherheitsunterweisung
- Gefahrgutfahrer ADR / GGVSE
- Ladungssicherung auf Straßenfahrzeugen nach VDI 2700
- Lkw-Ladekrane - Befähigungsnachweis nach BGV D6
- Berufskraftfahrer-Qualifizierung nach dem Berufskraftfahrer-Qualifizierungsgesetz
Wenn Sie Fragen zum Führerschein haben,
rufen Sie uns einfach an:
Frau Bachmann 02581 6358-24
Frau Mack 02581 6358-38
Für Arbeitsuchende ist im Einzelfall eine Förderung der Lehrgangsgebühren / Führerscheinkosten durch die Arbeitsagentur bzw. ARGE möglich. Sie benötigen dafür einen Bildungsgutschein von Ihrem/Ihrer zuständigen Vermittler/in der Arbeitsagentur bzw. ARGE. Diesen Gutschein können Sie bei uns einlösen.
Maßnahme-Nr. der Agentur für Arbeit:
313/5007/09
Gern bieten wir Ihnen eine kompetente und individuelle Bildungsberatung!
Ihre Ansprechpartnerinnen:
Frau Neuhaus, Tel. 02581 6358-48
Frau Wessel, Tel. 02581 6358-19










