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Bildungsprämie

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat das Programm Bildungsprämie eingeführt, um mehr Menschen für die berufliche Weiterbildung zu mobilisieren – vor allem diejenigen, die aufgrund ihres Einkommens bislang die Kosten einer Weiterbildung nicht ohne weiteres tragen konnten. Zum 1.1.2010 werden die Höhe des Zuschusses und die Einkommensgrenzen erhöht!

Wesentliche Komponente der Bildungsprämie ist der Prämiengutschein: Erwerbstätige mit einem zu versteuernden Jahreseinkommen von bis zu 25.600 € (bzw. 51.200 € bei gemeinsam Veranlagten) können pro Jahr einen 50-prozentigen Zuschuss, bis zu 500 Euro, zu ihrer privaten Weiterbildung erhalten. Mindestens die gleiche Summe muss dabei selbst für die Weiterbildung aufgebracht werden. Pro Person und Kalenderjahr ist ein Prämiengutschein erhältlich.

Das Weiterbildungssparen ist eine weitere Komponente der Bildungsprämie: Durch Änderung des Vermögensbildungsgesetzes (VermBG) ist eine vorzeitige Entnahme aus dem angesparten Guthaben möglich, um den Eigenanteil einer individuellen beruflichen Weiterbildung zu finanzieren. Die Arbeitnehmersparzulage geht dabei nicht verloren – auch wenn die Sperrfrist noch nicht abgelaufen ist. Die Möglichkeit des Weiterbildungssparens kann auch in Anspruch genommen werden, wenn die Anmeldung zu einer Maßnahme bereits zu einem früheren Zeitpunkt erfolgt ist oder der Kurs bereits begonnen hat.

Vor der Inanspruchnahme müssen Sie sich in einer ausgewählten Beratungsstelle beraten lassen. Weitere Informationen erhalten Sie unter www.bildungspraemie.info oder unter der kostenlosen Hotline 0800 - 2623 000.

Die Bildungsprämie wird aus Mitteln des Bundesministeriums für Bildung und Forschung und aus dem Europäischen Sozialfonds der Europäischen Union gefördert.